Freie Werkstatt ohne AU-Berechtigung: Welche Möglichkeiten beim Plakettenverkauf trotzdem bestehen
28. August 2026Viele freie Werkstätten ohne eigene AU-Berechtigung gehen davon aus, dass ihnen das Geschäft mit der Umweltplakette grundsätzlich verschlossen bleibt. Diese Annahme hält sich hartnäckig, entspricht aber nicht der Praxis: Für die reine Erstellung der Plakette ist eine eigene AU-Zulassung nicht zwingend erforderlich.
Welche Möglichkeiten trotzdem bestehen
Digitale Systeme wie ein Online-Plakettenmanager ermitteln die passende Schadstoffklasse automatisiert anhand der vorliegenden Fahrzeugdaten und durchlaufen einen eigenen, automatisierten Prüfprozess. Dieser Prüfprozess übernimmt genau die Kontrollfunktion, die früher eng an die Abgasuntersuchung gekoppelt war. Und das unabhängig davon, ob der Betrieb selbst über eine AU-Berechtigung verfügt.
Worauf zu achten ist
Auch ohne eigene AU-Berechtigung bleibt der Betrieb dafür verantwortlich, dass die zugrunde liegenden Fahrzeugdaten sorgfältig geprüft werden – insbesondere anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer zusätzlich auf eine lückenlose, automatische Archivierung aller Vorgänge setzt, schafft sich zusätzliche Sicherheit für den Fall späterer Rückfragen.
Fazit
Eine fehlende AU-Berechtigung ist kein Ausschlusskriterium für das Plakettengeschäft. Mit einem digitalen Plakettenmanager können auch freie Werkstätten die Umweltplakette rechtssicher als zusätzlichen Service anbieten und damit ein zusätzliches, unkompliziertes Standbein für den Betrieb erschließen.
